Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude
Der Energieausweis ist ein Dokument, das Gebäude energetisch bewertet. Bei Vermietung oder Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung ist das Vorhandensein eines Energieausweises verpflichtend.
Die Ausstellung, Verwendung, die Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt.
Nach GEG besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines Energieausweises auf Grundlage des Energiebedarfs eines Gebäudes, sowie des Energieverbrauchs eines Gebäudes. Dies ist u. a. vom Alter und der Anzahl der Wohneinheiten des Gebäudes abhängig.
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Wir erstellen aussagekräftige und rechtsichere Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Zur Klärung welcher Energieausweis in Ihrem Fall in Frage kommt und für Ihr individuelles Angebot kommen Sie gerne auf uns zu.
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